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- Der Unterricht findet in den Räumen in des jeweiligen Angebots der Musikerfabrik statt.
- Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten.
- Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
- Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung und Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts.
- Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarungnachgeholt oder das Unterrichtsentgelt wird erstattet. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht.
- Bei schweren, langwierigen und ansteckenden Krankheiten des Schülers sollte die Schulleitung unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben.
- Die Jahresgebühr wird in 12 gleiche Teile aufgerechnet. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 15. eines Monats fällig und werden durch uns per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Gebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit und an Feiertagen nicht an und sind somit auch nicht im Jahresbetrag enthalten. Das bedeutet, dass die monatliche Gebühr, da sie durch 12 Teile von der Jahresgebühr gerechnet wird, auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) fällig ist.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich von jeder Vertragspartei alle 6 Monate, bezogen auf den Unterrichtsbeginn, gekündigt werden. Die Kündigung muss der Musikschule 4 Wochen vor Ablauf der 6 Monate schriftlich zugegangen sein. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.
- Liefert der Schüler keinen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so entfällt ein Anspruch auf Kostenerstattung.
- Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Schulleitung und die Lehrkraft darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden, sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Ebenfalls unberührt bleiben etwaige gesetzliche Widerrufsrechte.
- Um die Aktivitäten der Schüler im Bild festzuhalten und Ihnen und auch anderen Interessierten einen Einblick in unsere Arbeit geben zu können, machen wir immer wieder Fotos und Mitschnitte von Auftritten, die wir gelegentlich auch veröffentlichen, wir bitten um Einverständnis.
- Ist der Unterricht aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen online durchzuführen, ist dieses dem Präsenzunterricht gleich zu setzen.
- Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrags insgesamt nicht.