Seit Kurzem können Familien, dank des neu beschlossenen Bildungspaketes, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Zuschüsse für verschiedene Freizeitaktivitäten beantragen.
Darunter auch für die Musikschulgebühr. Dieses gilt für SGB 2 Empänger, Wohngeldberechtigte, Berechtigte von Kinderzuschlag und Empfängern von Sozialhilfe.
Sie können monatlich bis zu 10€ Zuschuß beantragen.