Seit Kurzem können Familien, dank des neu beschlossenen Bildungspaketes, für  Kinder bis zum 18. Lebensjahr Zuschüsse für verschiedene Freizeitaktivitäten beantragen.

Darunter auch für die  Musikschulgebühr.  Dieses gilt für  SGB 2 Empänger, Wohngeldberechtigte, Berechtigte von Kinderzuschlag und Empfängern von Sozialhilfe.

Sie können monatlich bis zu 10€ Zuschuß beantragen.

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