Zuschüsse vom Staat für den Musikunterricht von Kindern bis zum 18.Lebensjahr

Seit Kurzem können Familien, dank des neu beschlossenen Bildungspaketes, für  Kinder bis zum 18. Lebensjahr Zuschüsse für verschiedene Freizeitaktivitäten beantragen.

Darunter auch für die  Musikschulgebühr.  Dieses gilt für  SGB 2 Empänger, Wohngeldberechtigte, Berechtigte von Kinderzuschlag und Empfängern von Sozialhilfe.

Sie können monatlich bis zu 10€ Zuschuß beantragen.

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