Zuschüsse vom Staat für den Musikunterricht von Kindern bis zum 18.Lebensjahr
Seit Kurzem können Familien, dank des neu beschlossenen Bildungspaketes, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Zuschüsse für verschiedene Freizeitaktivitäten beantragen.
Darunter auch für die Musikschulgebühr. Dieses gilt für SGB 2 Empänger, Wohngeldberechtigte, Berechtigte von Kinderzuschlag und Empfängern von Sozialhilfe.
Sie können monatlich bis zu 10€ Zuschuß beantragen.











